Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche an den Vorstand zu richtende Beitrittserklärung erworben, über deren Annahme der Vorstand durch eine schriftliche Mitteilung entscheidet.
Mitglieder des Vereines können werden:
– Natürliche, volljährige Personen.
– Minderjährige mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten
– Juristische Personen, sowie Vereinigungen und Institutionen, die sich zu den Zielen des Vereines bekennen.
Minderjährige sind, wenn ein Elternteil Mitglied ist, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beitragsfrei.
Die Mitgliedschaft erlischt:
– durch den Tod,
– durch Entzug der Rechtsfähigkeit,
– durch Austritt, der nur zum Ende des Geschäftsjahres zulässig ist,
– durch Ausschluss aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses des Vorstandes.
Der Austritt/die Kündigung ist dem Vorstand schriftlich vorzulegen, er kann jeweils nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten erklärt werden.
Mitglieder haben nach dem Ausscheiden keinen Anspruch auf Beitragsentschädigung.