Heimat Westfalen Ausgabe 6/2024

10 / HEIMAT WESTFALEN – 6/2024 Grundlage hierfür ist die gesetzlich verankerte Pflicht aller Literaturproduzenten zur unentgeltlichen Abgabe je eines Exemplars der in Westfalen hergestellten Neupublikationen an Münsters Universitätsbibliothek. 2013 weitete das Land im NRW-Pflichtexemplargesetz die Ablieferungspflicht auf digitale Publikationen aus. Seit 2021 ist die Pflichtabgabe im Gesetz zum Erlass eines Kulturgesetzbuches sowie zur Änderung und Aufhebung weiterer Vorschriften (Kulturrechtsneuordnungsgesetz) geregelt. Ablieferungspflichtig sind Verlage sowie öffentliche und private Selbstverleger wie Kommunen, Kirchen, Hochschulen, Firmen, Vereinigungen, Vereine und Einzelpersonen in NRW. Gedruckte und E-Pflichtexemplare der drei westfälischen Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster gehen an die Pflichtstelle der ULB Münster, digitale per Mail oder direkt über das Portal „Westfalica electronica“. In ihrem Webauftritt ist die ULB Münster mit den Seiten „Landesbibliothek für Westfalen“ präsent. Hier informiert sie über Rechtsgrundlagen der Pflichtexemplar-Abgabe, Ansprechpersonen sowie Recherchemöglichkeiten und Bestände der Landesbibliothek. Damit Wissen nicht verloren geht, sondern überregional zugänglich gemacht wird, können Vereine prüfen, ob eigene oder lokale Publikationen dort bereits vermerkt sind. Dann erübrigt sich langfristig die Aufbewahrung im Heimatverein selbst. EXKURS: DIGITALE ZEITUNGSKOLLEKTIONEN Für die Landeskunde stellen Zeitungen eine wichtige Quelle dar. Heimatvereine können jedoch prüfen, ob Bestände alter Zeitungen oder gesammelte Pressemeldungen wirklich dauerhaft im Vereinsarchiv gelagert werden müssen. Häufig hat die Lokalredaktion öffentlich zugängliche Archive, außerdem wird in vielen Verlagshäusern nach und nach digitalisiert. Ergänzend zur umfangreichen aktuellen Sammlung regionaler Blätter in ihrem Zeitungs- und Pressearchiv bietet die ULB zwei digitale Zeitungskollektionen an. Im vom Land NRW geförderten Projekt „zeit.punktNRW“ werden seit 2017 für den nordrhein-westfälischen Bereich Lokalzeitungen der Jahre 1801 bis 1945 aus Beständen von teilnehmenden Archiven und Bibliotheken digitalisiert. Das Zeitungsportal stellt die historischen Zeitungen online und kostenfrei zur Benutzung bereit. Es enthält eine große Bandbreite an lokalen und regionalen Zeitungen, die von kommunalen und staatlichen Archiven und Bibliotheken aus den verschiedenen Regionen für das Projekt zur Verfügung gestellt werden. Viele dieser Zeitungen waren bisher weder überregional verzeichnet noch online zugänglich. Dadurch, dass nahezu alle Zeitungsdigitalisate inzwischen über eine Volltexterkennung verfügen, können über die Zeitungstitel hinweg einfache oder erweiterte Stichwortsuchen durchgeführt werden. Zu dieser Thematik gibt es auf dem Portal eine eigene Unterseite mit dem Titel „Suchhilfe“. Über das Projekt zeit.punktNRW berichtete die Heimat Westfalen bereits in der Ausgabe 4/2018. THEMENBLOCK 3: DIGITALISIERUNG, ARCHIVSOFTWARE, ARBEITSABLÄUFE, TECHNIK Der Fachberater für Digitalisierung im LWL-Archivamt für Westfalen Dominic Eickhoff, zuständig für die Beratung nichtstaatlicher Archive, und Dr. Daniel Droste, zuständig für die Betreuung der kommunalen und privaten Archive in den Kreisen Unna, Gütersloh, Soest, Warendorf, Ennepe-Ruhr-Kreis und den Städten Bielefeld und Hamm, moderierten den dritten Themenblock. Sie veranschaulichten umfassend, dass „Digitalisierung“ verschiedene Bedeutungen haben kann und welche Software und Technik sich konkret für Heimatvereine eignet. Aufgrund der Komplexität der Thematik folgt eine stichpunktartige Anleitung zur Planung und Durchführung von Digitalisierungsprojekten in kleinen Archiven inklusive technischer und organisatorischer Standards. KULTUR VERBINDET! „Damit Wissen nicht verloren geht, sondern überregional zugänglich gemacht wird, können Vereine prüfen, ob eigene oder lokale Publikationen dort bereits vermerkt sind. Dann erübrigt sich langfristig die Aufbewahrung im Heimatverein selbst.“

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