HEIMAT WESTFALEN – 6/2024 / 31 SERVICEBÜRO WHB FÖRDERPROGRAMM „HOCHWASSERRISIKOMANAGEMENT UND WASSERRAHMENRICHTLINIE“ www.brd.nrw.de/Services/Foerderprogramme/Hochwasserrisikomanagement-und-Wasserrahmenrichtlinie Zuwendungsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts. Gefördert werden unter anderem: • örtliche Untersuchungen zur Hochwassergefährdung einschließlich Starkregen • Hochwasserschutzmaßnahmen (Deiche, Hochwas- serrückhaltebecken et cetera) sowie Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer und ein gegebenenfalls hierfür erforderli- cher Grunderwerb FÖRDERPROGRAMM „ZUKUNFTSFÄHIGE UND NACH- HALTIGE ABWASSERBESEITIGUNG NRW“ (ZUNA NRW): www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/60185/ zukunftsfaehige-und-nachhaltige-abwasserbeseitigung-nrwzuna-nrw.html Förderbereich 2.3: Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels • Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Bereich der Abwasserbeseitigung durch Stärkung des lokalen naturnahen Wasser- haushalts und der Speicherung des anfallenden Niederschlagswassers • Baumrigolen mit Speicherelement (mit einer Versickerung über eine Vegetationsfläche, die als belebte Bodenzone wie eine Muldenversickerung ausgebildet ist), • Muldenversickerungsanlagen und Mulden-Rigolen- Anlagen FÖRDERPROGRAMM „GRÜNE-INFRASTRUKTUR-RICHTLINIE NRW“ www.land.nrw/pressemitteilung/naturnahe-flaechen-schaffenaufwerten-und-vernetzen-foerdermassnahme-gruene Zur Entsiegelung von Flächen sowie zum Pflanzen von Vegetation eignet sich das Förderprogramm Grüne-Infrastruktur-Richtlinie des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027: Ziel ist es, der Zerschneidung der Landschaft entgegenzuwirken sowie den Biotopverbund und die heimische Biodiversität im periurbanen und urbanen Raum zu stärken. Im Zentrum stehen investive naturnahe und naturbasierte Vorhaben, die aber auch Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten bieten, einen Beitrag zur Klimaanpassung leisten und gesundheitsfördernd wirken können. Informations- und Bildungsangebote können integriert werden. Das Programm richtet sich an Kommunen, kommunale Einrichtungen und Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie Vereine und Stiftungen. Diese Richtlinie eignet sich zudem auch zur Renaturierung von Fließgewässern. Die Redaktion wird gesondert über das Programm berichten. KLIMAANPASSUNG IN SOZIALEN EINRICHTUNGEN (ANPASO) www.z-u-g.org/anpaso/ Das Programm richtet sich gezielt an Einrichtungen, in denen Menschen betreut werden, die besonders unter den Folgen der Klimaerwärmung leiden. Dazu zählen unter anderem Kindertagesstätten, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie Unterkünfte für Obdachlose und Geflüchtete. Die Förderrichtlinie richtet sich bundesweit an Kommunen, gemeinnützige Vereinigungen sowie Organisationen und Unternehmen im Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor. Wenn die Veröffentlichung für 2025 erfolgt ist, wird die Redaktion mit Blick auf die WHB-Mitgliedschaft gesondert berichten. Neben dem FNF berät auch das Netzwerk Überflutungsschutz und Klimafolgenanpassung der Kommunal Agentur NRW unter anderem zu Fördermittelthemen rund um die Klimafolgenanpassung und Themen der Wasserwirtschaft. Fabian Salzsieder INFO Die Kommunal Agentur NRW ist das Dienstleistungsunternehmen des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen. Kommunal Agentur NRW GmbH Cecilienallee 59 · 40474 Düsseldorf info@KommunalAgentur.NRW www.kommunalagentur.nrw kommunalagentur.nrw/fachnetzwerk-fordermittel-nrw/
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