Oktober 2022: Heimat Westfalen, 35. Jahrg. 5/2022

HEIMAT WESTFALEN – 5/2022 / 13 der Ermächtigung muss zweifelsohne mehr sein als eine bloße Zuweisung von Aufgaben. Vielmehr muss es, allgemein gesprochen, darum gehen, das jeweils spezifische Potential einer Person in einem bestimmten Engagementkontext zu identifizieren und individuell die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sich dieses spezifische Potential auch optimal entfalten kann, sowohl im Sinne der oder des Engagierten als auch derjenigen Menschen, die von diesem Engagement profitieren sollen und wollen. Diese tiefgehende Ermächtigung bürgerschaftlich Engagierter ist eine sehr anspruchsvolle, vielfach unterschätzte Aufgabe, die Zuwendung, Aufmerksamkeit, Zeit, materielle Ressourcen und eine angemessene strukturelle Grundlage erfordert. Sie ist jedoch überaus lohnenswert, denn sie stellt eine weitere wichtige Voraussetzung für die Weiterentwicklung bürgerschaftlichen Engagements dar und ist zugleich ein zusätzlicher Ausdruck der Wertschätzung gegenüber denjenigen Menschen, die sich für das Gemeinwohl einsetzen wollen. Zur Bewältigung dieser Aufgabe müssen alle Akteurinnen und Akteure gleichermaßen beitragen: der Staat, die öffentlichen Einrichtungen, denen bürgerschaftliches Engagement zu Gute kommt, sowie die Organisationen, die die Interessen bürgerschaftlich Engagierter in Deutschland vertreten. Bürgerschaftliches Engagement: Drei Förderschwerpunkte Der Beitrag des Staates beziehungsweise öffentlicher Fördereinrichtungen zu den drei genannten Herausforderungen – Wertschätzung, Verantwortungsteilhabe und Ermächtigung – kann ganz unterschiedliche Formen annehmen und in verschiedenen Themenbereichen angesiedelt sein. Es würde zu weit führen, auf die entsprechenden Programme, Initiativen und Projekte auf diesem Gebiet einzugehen, die heute bereits existieren. Stattdessen möchte ich abschließend drei thematische Förderschwerpunkte benennen, von denen ich glaube, dass sie das Potential haben, vor dem Hintergrund der aktuell in unserer Gesellschaft insgesamt bestehenden Herausforderungen eine deutliche Stärkung bürgerschaftlichen Engagements im Bereich des Erhalts von kulturellem Erbe zu bewirken. Die entsprechenden Förderinstrumente müssen dabei nicht unbedingt nur auf den Ausbau und die Stärkung von bürgerschaftlichem Engagement zugeschnitten sein. Entscheidend ist vielmehr, dass die Konzeption von Fördermaßnahmen zum Erhalt des kulturellen Erbes immer auch die Bedarfe und Anforderungen bürgerschaftlich engagierter Menschen und ehrenamtlich geführter Einrichtungen berücksichtigt. Erläutern will ich diesen strategischen Förderansatz sowie die drei genannten thematischen Förderschwerpunkte anhand von drei Programmen, die die Kulturstiftung der Länder derzeit gemeinsam mit Partnerinstitutionen umsetzt und die explizit auch auf die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements beim Erhalt des kulturellen Erbes zielen. Erstens: Digitaler Wandel Das erste Thema, dem ich ein besonderes Potential für die nachhaltige Stärkung bürgerschaftlichen Engagements in der Kultur beimesse, ist der digitale Wandel oder die digitale Transformation. Diese digitale Transformation zielt auf die konsequente Einbeziehung von digitalen Technologien und Anwendungen in alle Prozesse der Produktion, der Dokumentation und der Vermittlung von Kultur und kultureller Praxis. in ländlichen räumen Die Ergebnisse der Zusammenarbeit des im Jahr 2018 im Rahmen des Projektes „Creative Collections“ aufgebauten Bürgerbeirates bestimmen die digitalen Konzepte des Badischen Landesmuseums mit. Foto/ ©Badisches Landesmuseum/Fabry

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