Gemeindebrief Frühling 2023

10 | INFOS AUS DEM PRESBYTERIUM, IMPRESSUM FRIEDHOF Das Nutzungsrecht an älteren Grabstätten beträgt auf unserem Friedhof 40 Jahre bei Wahlgrabstätten und 30 Jahre bei Reihengrabstätten. Wenn diese Nutzungszeit abgelaufen ist und es vorher bei Wahlgrabstätten nicht zu einer Neubelegung der Grabstätte (und damit zu einer Verlängerung) gekommen ist, informieren wir darüber die uns bekannten Nutzungsberechtigten per Post. Ein Nutzungsberechtigter einer Wahlgrabstätte hat dann die Möglichkeit, die Nutzungszeit der Grabstätte auf Antrag zu verlängern. Bei Reihengrabstätten ist eine Verlängerung der Nutzungszeit in der Regel nicht möglich. Leider sind uns nicht alle Nutzungsberechtigten bekannt, manchmal hat sich durch einen Umzug oder dem Tod des Nutzungsberechtigten auch etwas geändert. Die Post kommt dann zurück mit „Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln“. In solchen Fällen haben wir nun auf die entsprechenden Grabstätten gelbe Schilder mit der Aufschrift „Nutzungsrecht abgelaufen. Bitte in der Friedhofsverwaltung melden.“ gesteckt (siehe Foto). Wenn Sie ein solches Schild auf Ihrer Grabstätte finden, melden Sie sich bitte im Pfarrbüro, um das weitere Vorgehen mit dieser Grabstätte zu besprechen. Die gelben Schilder verbleiben drei Monate auf der Grabstätte. Wenn sich in dieser Zeit niemand findet, der zu der Grabstätte gehört, muss das Presbyterium darüber beschließen, ob die Grabstätte abgeräumt wird. In dem Fall wird das gelbe Schild durch ein rotes mit der Aufschrift „Grabstätte wird abgeräumt.“ ersetzt und in Kürze abgeräumt. Bei weiteren Fragen zum Friedhof melden Sie sich bitte im Pfarrbüro. Ablaufende Nutzungsrechte an Grabstätten

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